Unfall, was tun als Geschädigter?

Lesen Sie hier in nur 5 Minuten die Lösung!

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Unfall, was tun als Geschädigter? Wenn Sie sich diese Frage stellen, ist der Schaden am Fahrzeug bereits eingetreten. Wie hoch ist der Unfallschaden? Welche Rechte habe ich? In diesem Artikel geht es darum, Ihre Optionen zu beleuchten. Praktische Checklisten bieten Ihnen als Geschädigten Hilfe! Je größer der unverschuldete Haftpflichtschaden ist, desto wichtiger ist ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger. Mein Ingenieurbüro in Köln hilft Ihnen schnell!

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Dipl.-Ing (FH) für Fahrzeugtechnik

Jan van Haag

Sie hatten einen Unfall? Dank 24-Stunden-Notrufhotline bin ich immer einsatzbereit, auch am Wochenende. Jetzt Kfz-Sachverständigen in Köln anrufen und beraten lassen:

60-Sekunden-Faktencheck:

Was tun nach Unfall als Geschädigter?

Sie sollten Ruhe bewahren und zuerst die Unfallstelle mit Warndreieck, Warnblicklicht etc. sichern: Folgeunfälle sind unbedingt zu verhindern.
Erst nach der Sicherung der Unfallstelle, der Verständigung von Rettungskräften und Erste-Hilfe-Leistung bei einem Personenschaden, geht es an die formale Unfallaufnahme bzw. Beweissicherung.
Füllen Sie am Unfallort als Geschädigter zwecks Beweissicherung einen Unfallbericht aus, und schießen Sie aussagekräftige Fotos. Im Unfallbericht werden alle wichtigen Daten für die Schadenregulierung mit der Versicherung festgehalten. Der Unfallhergang sollte für Dritte, klar aus dem Unfallbericht hervorgehen.
Der entstandene Schaden am Auto wird durch die gegnerische Haftpflichtversicherung reguliert.
Egal ob Bagatellschaden oder größerer Schaden. Ich erstelle für Sie die passenden Nachweise zur Schadenhöhe (Reparaturkostenprognose oder Gutachten). Die Kosten für meine Beauftragung muss die Versicherung des Schadenverursachers erstatten.

Überlassen Sie bei der Feststellung der Schadenshöhe nichts dem Zufall und schon gar nicht der kürzungsfreudigen Autoversicherung der Gegenseite: Wenden Sie sich flexibel via Notfall-Hotline an mein Ingenieurbüro van Haag in Köln!

Häufige Fragen

Das fragen sich Geschädigte nach einem Unfall

Checkliste nach Unfall:

Das ist als Geschädigter zu tun

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Ruhe bewahren und Überblick verschaffen, unbedingt am Unfallort bleiben. Das unerlaubte Entfernen ist gemäß § 142 StGB für Unfallbeteiligte strafbar (Unfallflucht).
Sichern Sie die Unfallstelle ab (Warnblinklicht anschalten & Warndreieck in ausreichender Entfernung aufstellen). Bringen Sie sich und andere in Sicherheit.
Falls notwendig: Rettungskräfte und Polizei rufen, Erste Hilfe leisten.
Unfallbericht ausfüllen, dieser sollte griffbereit als Muster im Handschuhfach liegen. Vermeiden Sie jedes Schuldeingeständnis: Der Schock könnte Ihre Wahrnehmung bezüglich der Schuldfrage verzerren!
Schnellstmöglich als Geschädigter einen eigenen Kfz-Gutachter anrufen, um die Schadenssumme für die Versicherung exakt feststellen zu lassen: Sie müssen nicht auf das gegnerische Schadensmanagement warten.

Autounfall:

Mit oder ohne Polizei?

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Unfallbeteiligte müssen die Polizei nur rufen, wenn es zu Verletzten gekommen ist und es nicht nur bei einem Sachschaden geblieben ist. Bei Bagatellschäden bzw. reinen Blechschäden (Parkrempler als Alltagsbeispiel) müssen Polizeibeamte nicht zwangsläufig gerufen werden. Bei Uneinigkeit, einem aggressiven Unfallgegner oder Fahrerflucht hingegen, sollten Sie als Unfallgeschädigter die Polizei rufen.

Versicherung & Fristen:

Was habe ich als Unfallopfer zu beachten?

Der Schadenverursacher ist in seiner Funktion als Versicherungsnehmer gegenüber seiner Versicherung verpflichtet, binnen maximal 7 Tagen eine Schadenmeldung abzugeben. Die genaue Frist ist dem jeweiligen Versicherungsvertrag zu entnehmen. Steht eine Teilschuld im Raum, sollten auch Sie zur Absicherung den Schaden Ihrer Versicherung melden.

 

Wir oder der Anwalt ermitteln anhand des Kennzeichens des Verursachers die eintrittspflichtige Versicherung. Dies brauchen Sie nicht selbst zu tun.

Welche Pflichten habe ich als Geschädigter?

Sie müssen die Schadenminderungspflicht beachten. Insofern dürfen Sie die Kosten nicht künstlich mit unwirtschaftlichen Entscheidungen in die Höhe treiben. Um die Schadensminderungspflicht brauchen Sie sich keine Sorgen machen, wenn Sie ein Gutachten als Grundlage für die Versicherungsregulierung nutzen.

Welche Rechte habe ich als Geschädigter?

Was nach dem Unfall zu beachten ist

Sie müssen bei eindeutiger Unschuld nicht auf die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners warten, Sie können selbst aktiv werden und mich im Großraum Köln als neutralen Schadengutachter beauftragen.
Als Geschädigter können Sie ein kostenloses Unfallgutachten erstellen lassen und sich auf Kosten der Gegenseite einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen (Ausnahme: Bagatellschäden, hier reicht z. B. eine gutachterliche Reparaturkostenprognose).
Bei einem Totalschaden erhalten Sie für eine Ersatzbeschaffung die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert laut Schadensgutachten.
Wahlrecht für Geschädigte: Reparatur oder fiktive Abrechnung (= Unfallschaden auszahlen lassen). Die Entscheidung liegt bei Ihnen!
Schadenersatz für den entstandenen Wertverlust am Unfallfahrzeug.
Für die Ausfallzeit in der Werkstatt steht Ihnen ein Ersatzfahrzeug zu, alternativ Nutzungsausfall: Die entsprechenden Werte liefert nur ein Gutachten.
Sie können mit einem Rechtsanwalt Ansprüche auf Schmerzensgeld durchsetzen, wenn Sie eine Verletzung (Personenschaden) davongetragen haben.
Weitere Schadenspositionen, die im Sachverständigengutachten festgeschrieben sind (z. B. Verbringungskosten, Beilackierungskosten etc.).

Unfall im Ausland:

Was tun als Geschädigter?

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Bereiten Sie sich auf diesen möglichen Fall vor, indem Sie einen Unfallbericht in der Zielsprache im Handschuhfach deponieren. So lassen sich Sprachbarrieren minimieren. Informieren Sie sich über Ihren Versicherungsschutz oder schließen Sie bei Bedarf einen zusätzlichen Schutzbrief für das Zielland ab.

Gut zu wissen für

Geschädigte im Ausland!

Innerhalb der Europäischen Union ist die sogenannte Grüne Versicherungskarte nicht mehr als Versicherungsnachweis vorgeschrieben, sie kann aber weiterhin als vorzeigbare „Sicherheit“ dienen.

Beachten Sie, dass das Schadensrecht des Unfalllandes gilt. Sie sollten als Geschädigter im Ausland die Polizei rufen, um eine umfassende Dokumentation des Schadensereignisses nutzen zu können. Die Schadensregulierung selbst wird meistens von Deutschland aus über einen Versicherungsbeauftragten funktionieren.

Unfall mit Leasingwagen:

Was ist zu tun im Leasingfall?

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Da Sie nur Mieter, aber nicht Eigentümer des Fahrzeugs sind, müssen Sie den Schaden umgehend der Leasinggesellschaft melden. Das Vorgehen im Schadensfall ist vertraglich genau festgelegt. Nach Ihrer Schadensmeldung erlangen Sie Klarheit über das weitere Vorgehen. Gerne besprechen wir in Kooperation mit unseren Vertrauensanwälten das richtige Vorgehen.

Sonderfälle:

Was tun nach Unfall als Geschädigter ...

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mit einem Carsharing-Fahrzeug?

Hier sollte der Anbieter bzw. Besitzer des Fahrzeugs umgehend informiert werden, damit der vertraglich vereinbarte Versicherungsschutz greifen kann.

mit dem Wohnmobil oder Wohnwagen?

Auch hier sollten Sie angesichts des Wertes nichts dem Zufall überlassen und die Schadenbegutachtung in unabhängige Hände legen. Ich unterstütze Sie auch hier als BVSK-anerkannter Sachverständiger für Reisemobile und Wohnfahrzeuge.

mit Elektroauto (oder E-Bike)?

Hier kommt es für Geschädigte nach einem Unfall angesichts hoher Werte und technischer Komplexität auf besondere Fachexpertise an. Als BVSK-anerkannter Sachverständiger für Elektrofahrzeuge (Hochvolt) können Sie mit einem belastbaren Gutachten den entstandenen Schaden vollständig bei der eintrittspflichtigen Versicherung einfordern. Auch diese Kosten trägt der Schädiger bzw. dessen Versicherung.

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Ingenieurbüro van Haag in Köln anrufen!

Nach einem Unfall bin ich für Sie da

BVSK-anerkannter, IfS-zertifizierter Sachverstand & flexible Terminvergabe sind für Sie als Geschädigten nach einem Unfall greifbare Mehrwerte! Entdecken Sie meine Leistungen, mit denen ich Sie als Kfz-Sachverständiger in Köln lösungsorientiert unterstütze.

Fazit nach Unfall:

Nutzen Sie als Geschädigter Ihre Rechte

Aus der Frage "Unfall, was tun als Geschädigter?" können Sie nun mit „DAS“ und einem Ausrufezeichen selbstbewusste Antworten geben. Sie wissen, was nach dem Unfall als Geschädigter zu tun ist und wie umfangreich Ihre Rechtsansprüche sind. Kennen aber auch Ihre Pflichten! Wenden Sie sich im Raum Köln nach einem Unfallschaden mit der 24 Stunden Notfallhotline jederzeit an mein Ingenieurbüro van Haag.

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